Online-Sportwetten: EuGH-Generalanwalt stärkt Anspruch der Spieler auf Rückzahlung - CLLB — Chasa Editura Rumantscha

Sportwettenanbieter müssen nach EuGH-Rechtsprechung haften

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Anbieter wie Tipico oder Bwin erfreuen sich bei den Deutschen wachsender Beliebtheit und auch das Online-Casino Mr.

Wie viel Geld steckt im Online-Spielmarkt?

Auch die EU-Kommission äußerte sich in dieser Richtung. Das deutsche Verbot von Online-Sportwetten stehe im Einklang mit EU-Recht. Es diskriminiere keine Anbieter und treffe private wie staatliche Anbieter gleichermaßen. Am deutlichsten brachte es wohl der Generalanwalt des EuGH mit einer eher rhetorischen Frage auf den Punkt: Wenn ein EU-Mitgliedsstaat den Kokain-Verkauf legalisieren würde, müssten dann die anderen Mitgliedsstaaten den Kokain-Verkauf dulden, nur weil ein Fehler in einem Konzessionsverfahren unterlaufen ist? Zudem ließen auch die Richter am EuGH durch kritische Nachfragen Richtung Tipico durchblicken, dass sie das deutsche Verbot für rechtmäßig halten.

Wie läuft die Prüfung meines Falls hinsichtlich der Rückforderung von Einsätzen bei Online-Sportwetten ab?

Schließlich sei das Verbot bekannt gewesen und dennoch habe Tipico jahrelang ohne die erforderliche Erlaubnis Online-Sportwetten in Deutschland angeboten. Insgesamt zeichnete sich ab, dass der EuGH der Auffassung des BGH folgen wird, dass Online-Sportwetten in Deutschland ohne die erforderliche Lizenz verboten waren und sind. Dementsprechend können die Spieler ihre Verluste aus verbotenen Online-Sportwetten zurückverlangen. „Wir sehen unsere Position, dass Spieler ihre Verluste zurückfordern können, wenn der Sportwettenanbieter – ob Tipico oder andere - nicht über die notwendige Lizenz verfügte, gestärkt und blicken einer Entscheidung des EuGH noch zuversichtlicher entgegen“, so Rechtsanwalt Sittner. Der Generalanwalt wird seine Schlussanträge am 11. Green, das neben Sportwetten auch virtuelle Glücksspielautomaten, Roulette und Black Jack anbietet, dürfte hierzulande vielen ein Begriff sein.

In diesem Blogbeitrag erfahren Sie:

Dezember 2025 stellen. Mit einem Urteil des EuGH wird dann 2026 gerechnet. Pressekontakt: CLLB Rechtsanwälte Liebl, Leitz, Kainz, Sittner Partnerschaftsgesellschaft mbB, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089 552 999 50, Fax: 089 552 999 90; Mail: kanzlei@cllb.de Web: Dass sich bei Online-Sportwetten der Wohnsitz der Spieler und der Geschäftssitz des Anbieters gleichen, ist in der Regel nicht der Fall. Nach welchem Recht sich dabei die Rückforderung von Wettverlusten bestimmt, ist eine grundsätzliche Frage?

Strafrechtliches Risiko

Die hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einer aktuellen Entscheidung jetzt beantwortet. Wir fassen das Urteil und die Antwort für Sie zusammen. Spieler schließen im Rahmen von Online-Glücksspiel ihre Wettverträge häufig mit ausländischen Unternehmen. Kommt es im Anschluss zu einer Klage, müssen Gerichte daher erst einmal feststellen, welches Recht überhaupt auf den jeweiligen Fall anwendbar ist. Diese für die Rückforderung von Wetteinsätzen sehr wichtige Grundsatzfrage hat der EuGH jetzt anhand eines österreichischen Verfahrens entschieden. Auch der Staat mischt über den zur Lotto-Gesellschaft gehörenden staatlichen Sportwetten-Anbieter Oddset mit, wenngleich mehr off- als online.

EuGH-Urteil: Wie lange dauert’s?

Das Fall landete schließlich vor dem Bundesgerichtshof. Der BGH machte zwar deutlich, dass er den Rückzahlungsanspruch des Spielers grundsätzlich für gerechtfertigt hält. Da aber auch europäisches Recht betroffen sei, schaltete der BGH den EuGH ein. Dieser soll klären, ob das nationale deutsche Verbot von Online-Glücksspielen mit dem europäischen Grundsatz der Dienstleistungsfreiheit vereinbar ist, auch wenn das Vergabeverfahren zuvor unionsrechtswidrig durchgeführt worden war. · ein Vertrag über Online-Sportwetten nichtig ist, wenn der Anbieter nicht über die erforderliche Lizenz in Deutschland verfügte, allerdings eine Konzession beantragt hatte und das Vergabeverfahren unionsrechtswidrig durchgeführt wurde.

Darf ein Anbieter mit einer Glücksspiel-Lizenz aus einem anderen Staat (z. B. Malta) in Deutschland Plattformen betreiben?

· das nationale Verbot von Online-Glücksspielen in Deutschland gegen die europäische Dienstleistungsfreiheit verstößt, wenn der Veranstalter der Online-Sportwetten eine Konzession beantragt hatte und das Vergabeverfahren unionsrechtswidrig durchgeführt wurde. Die Verhandlung vor dem EuGH entwickelte sich positiv zu Gunsten der Spieler. So machten die Vertreter Belgiens, Portugals und Griechenlands deutlich, dass sie das deutsche Verbot von Online-Sportwetten für zulässig halten, da es dem Spieler- und Verbraucherschutz diene. Daran ändere auch ein möglicher Fehler im Lizenzvergabeverfahren nichts. Auch wenn der Wettanbieter eine Lizenz in Malta habe, sei ein EU-Mitgliedsstaat nicht verpflichtet, die Genehmigungen anderer EU-Staaten anzuerkennen. In Videoclips und TV-Spots suggeriert u.

Ziel Beschreibung Relevante EuGH-Rechtssache Bewertung durch EuGH
Spielsuchtbekämpfung Schutz der Verbraucher vor pathologischem Spielverhalten C-316/07 (Stoß) Als zwingender Grund des Allgemeininteresses anerkannt.
Betrugsbekämpfung Verhinderung von Betrug und Manipulation, besonders im Sport C-243/01 (Gambelli) Anerkannt, muss aber durch konkrete Maßnahmen untermauert sein.
Jugendschutz Fernhalten Minderjähriger von Glücksspielen Mehrere Urteile Stets als legitimes und wichtiges Ziel anerkannt.
Channelling Lenkung der Nachfrage auf kontrollierte, legale Angebote C-203/20 (Bundesverband) Kann Ziel sein, setzt aber Attraktivität des legalen Angebots voraus.

a. der ehemalige National-Torhüter Oliver Kahn, wie einfach sich mit Sportwetten Gewinn erzielen lässt und wirbt um das Vertrauen der Kunden in den Anbieter („Ihre Wette in sicheren Händen“). Was er nicht sagt: Anbieter und Spieler machen sich nach deutschem Recht mitunter strafbar.

  • Rolle der Aufsichtsbehörden (z.B. GGL) nach EuGH-Urteilen
  • Überwachung der Einhaltung von EU-rechtlichen Vorgaben
  • Gewährleistung eines chancengleichen Wettbewerbs
  • Kontrolle von Verbraucherschutzmaßnahmen

Wer ein öffentliches Glücksspiel ohne behördliche Erlaubnis veranstaltet, bei dem es nicht nur um gänzlich unerhebliche Vermögenswerte geht, oder hierzu Einrichtungen bereithält, kann mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe bestraft werden (§ 284 Abs. 1 StGB). Darunter fallen sowohl der Anbieter selbst als auch der Gastgeber, der die Räumlichkeiten zur Verfügung stellt bzw. im Falle des Online-Glücksspiels derjenige, der die App bereitstellt oder den Zugang zum Internet zum Zwecke des Glücksspiels eröffnet. Letztere, alltägliche Handlungen sind jedoch nur dann strafbar, wenn besondere deliktische Sinnbezüge vorliegen, die eine strafrechtliche Qualität der Handlung begründen.

Aktuelle Situation zur Rückforderung von Glücksspielverlusten

Das ist ein Regelwerk, das innerhalb der Europäischen Union genau bestimmt, nach welchem Recht Fälle mit internationalem Bezug zu handhaben sind – für das Verfahren aus Österreich eigentlich die perfekte Entscheidungsgrundlage. Das Problem: Bestimmte Teile des Gesellschaftsrechts sind ausdrücklich von der Verordnung ausgenommen. Da es im Ausgangsfall aber gerade um die Haftung von Unternehmen und Geschäftsführern ging, stritten sich die Parteien jetzt zusätzlich um die Anwendung der Rom-II-Verordnung. Im Kern musste der EuGH also insgesamt zwei Fragen klären: Ist die Rom-II-Verordnung im Fall von illegalen Online-Sportwetten anwendbar? Nach welchem Recht bestimmt sich letztendlich die Rückforderung der Wettverluste?

Fazit: 2026 als Jahr der Wahrheit

Die erste Frage beantwortete der Gerichtshof mit einem klaren Ja. Weil hier ein möglicher Verstoß gegen das Glücksspielrecht und eben nicht eine gesellschaftsrechtliche Angelegenheit im Zentrum des Streits stand, greife die oben genannte Ausnahme nicht. Die Rom-II-Verordnung finde auf das Ausgangsverfahren Anwendung. Nachdem das geklärt war, musste der EuGH in einem zweiten Schritt die eigentliche Frage des Falles beantworten: Welches Recht ist denn jetzt auf den Fall anwendbar? Die Antwort liefert Artikel 4 der Rom-II-Verordnung. Ebenso wird bestraft, wer für ein öffentliches Glücksspiel wirbt (§ 284 Abs. 4 StGB).

  • EuGH zur Transparenz und Objektivität bei Lizenzvergaben
  • Diskriminierungsfreie Vergabeverfahren für Anbieter
  • Recht auf effektiven gerichtlichen Rechtsschutz
  • Begrenzung der Lizenzen muss sachlich gerechtfertigt sein

Aber nicht nur der Anbieter macht sich strafbar, sondern auch der Spieler, der sich an einem öffentlichen Glücksspiel gem.

  • Ausblick: Weiterentwicklung des EU-Rechtsrahmens für Online-Sportwetten
  • Mögliche Harmonisierung von Regeln auf EU-Ebene
  • Herausforderungen durch grenzüberschreitende Angebote und Werbung
  • Anpassung an neue Technologien und Wetttypen (z.B. Live-Wetten, E-Sport)
  • Fortlaufende Rechtsprechung des EuGH zu neuen Streitfällen

Ihm drohen bis zu sechs Monaten Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen. Wie kann es also sein, dass trotz dieser widrigen rechtlichen Rahmenbedingungen der Markt für Online-Sportwetten und andere Glücksspiele floriert? In Sachen Glücksspiel herrscht in Deutschland nach wie vor ein staatliches Monopol.

Woran lassen sich illegale Angebote erkennen?

Geklagt hatte ein ehemaliger Wettkunde der inzwischen insolventen Titanium Brace Marketing Limited. Das Unternehmen mit Sitz in Malta bot in der Vergangenheit verschiedene Online-Glücksspiele für den österreichischen Markt an, ohne jedoch eine Konzession dafür zu besitzen. Zwischen November 2019 und April 2020 verzockte der Kläger rund 18.500 EUR auf der Webseite des Buchmachers. Mit seiner Klage wollte der Mann sich das Geld direkt von den ehemaligen Geschäftsführern zurückholen. Möglich macht das eine Vorschrift im österreichischen Deliktsrecht: Bei unerlaubten Handlungen – wie das Anbieten von Online-Sportwetten ohne entsprechende Lizenz – dürfen Betroffene ihre Ansprüche nicht nur gegenüber den Unternehmen, sondern auch gegenüber dessen Geschäftsführung geltend machen.

Wie erkenne ich, ob der Anbieter eine deutsche Lizenz hatte?

So eine Vorschrift gibt es im maltesischen Recht hingegen nicht. Daher ging es vor dem EuGH im Wesentlichen um die Frage, nach welcher Rechtsordnung der Fall jetzt zu lösen war. Hinweis: Geschäftsführer haften auch in Deutschland!Eine persönliche Haftung des Geschäftsführers kennt auch das deutsche Zivilrecht. Daher ist das Urteil des EuGH sowohl für österreichische als auch für deutsche Fälle interessant. Um das anwendbare Recht bet sportwetten tipps heute fussball vorhersagen ermitteln zu können, zogen die Richter zunächst die sogenannte Rom-II-Verordnung heran. Die Veranstaltung von Glücksspielen bzw.

Österreichischer Spieler fordert Wetteinsätze zurück

Demnach sind die Vorschriften des Landes maßgeblich, in dem der Schaden eintritt. Nach Auffassung des EuGH ist das der Wohn- und Aufenthaltsort des Spielers. nimmt er erstens an illegalen Sportwetten teil und zeigt sich zweitens auch der Schaden bzw. Wettverlust. Für Rückforderungen von illegalen Online-Sportwetten ist laut EuGH also immer das Recht des Staates maßgeblich, in dem der Spieler lebt.

Der Ausgangsfall: Anbieter ohne deutsche Lizenz

Mit seinem Urteil hat der EuGH eine der wichtigsten Rechtsfragen im Online-Sportwette-Komplex zugunsten der Spieler entschieden. Auf das unternehmerfreundliche, maltesische Recht können sich Buchmacher in Zukunft nicht mehr berufen. Stattdessen greifen deutlich strengere Vorgaben aus anderen europäischen Staaten wie Deutschland oder Österreich. Das bedeutet: Wenn Sie in den letzten Jahren Geld bei Anbietern ohne deutsche Lizenz verloren haben, haben Sie jetzt noch bessere Karten, Ihr Geld zurückzuerhalten – und zwar direkt von denen, die das illegale Angebot zu verantworten haben. Werbung für Online-Sportwetten und andere Glücksspiele ist nicht nur im Internet, sondern vor allem auch bei den einschlägigen TV-Sendern wie Eurosport oder Sport[1] omnipräsent. die Vergabe von entsprechenden Lizenzen fällt in die Zuständigkeit der Bundesländer, die sich im sog. Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) von 2012 auf einheitliche Regelungen verständigt haben, welche bis heute unverändert fortgelten. § 4 GlüStV dürfen öffentliche Glücksspiele nur mit Erlaubnis der zuständigen Behörde des jeweiligen Landes veranstaltet oder vermittelt werden (Abs.

  • Verbraucherschutz als zentrales Element in der EuGH-Rechtsprechung
  • Pflicht zu umfassenden Spielersperren und Einzahlungslimits
  • Informationspflichten der Anbieter über Risiken des Glücksspiels
  • Maßnahmen zur Altersverifikation und Identitätsprüfung