Dabei zeigen sie oder spielen sie sogar oftmals selbst live Glücksspiele auf ihren Kanälen in den sozialen Medien, beispielsweise auf Twitch.tv, und suggerieren ihren Zuschauer*innen unter anderem ein positives Spielerlebnis. Obwohl Glücksspiele in Deutschland erst ab 18 Jahren erlaubt sind, werden Jugendliche in den sozialen Medien mit einem hohen Maß an Glücksspielwerbung konfrontiert. Dabei tragen die fehlenden Jugendschutz- und Warnhinweise sowie die positive Darstellung von Glücksspiel als alltägliche Freizeitaktivität zu einer frühzeitigen Normalisierung von Glücksspielen bei. Hierbei ist die Rolle von Influencer*Innen nicht zu unterschätzen, denn sie verfügen oftmals über eine größere Reichweite und einen stärkeren Einfluss auf ihre Follower als klassische Werbeträger. Saskia Rößner: Welchen Einfluss könnte ihrer Einschätzung die Werbung beim Thema Sucht haben?
| Verbotene Praktik | Beschreibung | Rechtliche Grundlage | Beispiel für Verstoß |
|---|---|---|---|
| Ansprache Minderjähriger | Werbung, die an Jugendliche gerichtet ist oder sie anspricht | § 5a GlüStV, JuSchG | Einsatz von Influencern mit jungem Publikum |
| Irreführung | Vortäuschen sicherer Gewinne oder Verschweigen von Risiken | § 5a GlüStV, UWG | "Mit diesem Trick gewinnen Sie garantiert" |
| Aggressive Werbung | Unzumutbar aufdringliche oder belästigende Werbung | UWG | Massive Pop-ups oder unverlangte Telefonwerbung |
| Verharmlosung | Darstellung des Spiels als ungefährliche Freizeitbeschäftigung | § 5a GlüStV | "Spielen Sie einfach zum Spaß, es geht nicht um Geld" |
Johannes Singer: Die gängige Werbepraxis ist deswegen kritisch zu betrachten, da Jugendliche schon in einem frühen Alter auf Glücksspiele aufmerksam werden. Parallel zu dieser Normalisierung von Glücksspielen, fördert die Werbung unrealistische Gewinnerwartungen und weckt nicht zuletzt Spielbedürfnisse. Auch wenn ein direkter Einfluss nicht nachgewiesen werden konnte, so zeigen aktuelle Studien dennoch einen Zusammenhang zwischen der Wahrnehmung von Glücksspielwerbung und dem Glücksspielverhalten bzw. der Spielteilnahme von Jugendlichen. Was sich jedoch sagen lässt, ist, dass alle diese Auswirkungen einem effektiven Jugendschutz zuwiderlaufen.
| Werbekanal | Erlaubnisstatus | Besondere Einschränkungen | Zeitliche Beschränkung (falls vorhanden) |
|---|---|---|---|
| Fernsehen | Eingeschränkt erlaubt | Nur nach 21:00 Uhr, Keine Sportwerbung live | 21:00 - 06:00 Uhr |
| Radio | Eingeschränkt erlaubt | Verbot während Kindersendungen | Keine pauschale Sperrzeit |
| Internet (Display) | Erlaubt mit Auflagen | Altersverifikation vor Zugang, Jugendschutzfilter | Keine |
| Soziale Medien | Hoch umstritten / eingeschränkt | Strikte Altersgating, Verbot von Hashtags, die Minderjährige ansprechen | Keine |
| Printmedien | Erlaubt | Nicht in Jugendzeitschriften oder -beilagen | Keine |
Bereits jetzt weisen 1,7 % der Minderjährigen im Alter zwischen 16 und 17 Jahren ein problematisches Spielverhalten auf. Zusätzlich erhöht Glücksspielwerbung die Rückfallgefährdung bei der Gruppe glücksspielsüchtiger Personen.
- Werbeverbote in Stadien und auf Trikots von Profivereinen
- Einschränkungen für Werbung in regionalen Amateursportligen
- Diskussionen über ein vollständiges Sponsoring-Verbot im Sport
- Ausnahmeregelungen für Lotto- und Toto-Werbung
Saskia Rößner: Welche politischen oder juristischen Maßnahmen würden Sie sich wünschen? Johannes Singer: Grundsätzlich würde ich mir eine Verbesserung des Jugendschutzes im Bereich Glücksspiel wünschen. Dazu wäre es notwendig, dass der Gesetzgeber flexibler auf neue Einflüsse, beispielsweise im Bereich der sozialen Medien, reagieren kann. Allgemein erscheint mir dieser Bereich noch recht stiefmütterlich behandelt. Natürlich brauchen Gesetze und Gesetzgebungsverfahren ihre Zeit. Allerdings befürchte ich, dass die Entwicklungen im Bereich sozialer Medien zu rasch voranschreiten, um einen effektiven und nachhaltigen Jugendschutz allumfänglich zu gewährleisten. Eine Möglichkeit für kurzfristige Nachbesserungen können Aktionspläne darstellen, wie sie beispielsweise die französische Glücksspielbehörde (ANJ) im Bereich der Sportwetten umzusetzen versucht. Zusätzlich würde ich mir für die aktuelle Gesetzgebung einen Fokus auf Influencer*innen wünschen.
- Vorgaben für die klare Darstellung von Gewinnwahrscheinlichkeiten
- Verbot von Werbung, die Spielteilnahme mit sozialem Erfolg verbindet
- Pflicht zur Nennung der gesetzlichen Mindestdauer für Verträge in Werbung
- Beschränkungen für Werbung während Live-Sportübertragungen
Diese neuen Werbeträger bestimmen zunehmend den Werbemarkt, wobei sie oftmals erfolgreicher als klassische Werbeformate agieren, was nicht zuletzt an ihrer spezifischen Funktionsweise liegt. Erste Studien zeigen, dass die spezielle Bindung von Influencer*innen mit ihren Abonnent*innen einen entscheidenden Einfluss auf die Kaufabsicht von jungen Personen ausüben kann. Dieser Umstand sollte Berücksichtigung in der Gesetzgebung zum Jugendschutz im Bereich Glücksspiel finden. Saskia Rößner: Wo sehen Sie noch Forschungsbedarf? Johannes Singer: Mit Blick auf Deutschland sehe ich Forschungsbedarf in nahezu allen Glücksspielfeldern. Leider ist die Wissenschaftslandschaft hierzulande relativ überschaubar. Besonders wichtig erachte ich jedoch Forschung in drei Bereichen: Werbewirksamkeit: Welchen Effekt hat Glücksspielwerbung längerfristig auf eine Person? Influencer*innen, beispielsweise die Beschaffenheit von Werbung im Bereich Glücksspiel Algorithmen im Bereich des Spielerschutzes: Inwiefern lässt sich mithilfe von Big Data frühzeitig ein problematisches Spielverhalten erkennen? Saskia Rößner: Vielen Dank für das Interview! & Koch, W. (2021): Aktuelle Aspekte der Internetnutzung in Deutschland. 25 Jahre ARD/ZDF-Onlinestudie: Unterwegsnutzung steigt wieder und Streaming/Mediatheken sind weiterhin Treiber des medialen Internets. In: Media Perspektiven 10/2021, S. 486-503, Buth, S.; Meyer, G.; Kalke, J.
Verstoß gegen Wettbewerbsrecht?
Dabei zeigen sie oder spielen sie sogar oftmals selbst live Glücksspiele auf ihren Kanälen in den sozialen Medien, beispielsweise auf Twitch.tv, und suggerieren ihren Zuschauer*innen unter anderem ein positives Spielerlebnis. Obwohl Glücksspiele in Deutschland erst ab 18 Jahren erlaubt sind, werden Jugendliche in den sozialen Medien mit einem hohen Maß an Glücksspielwerbung konfrontiert. Dabei tragen die fehlenden Jugendschutz- und Warnhinweise sowie die positive Darstellung von Glücksspiel als alltägliche Freizeitaktivität zu einer frühzeitigen Normalisierung von Glücksspielen bei. Hierbei ist die Rolle von Influencer*Innen nicht zu unterschätzen, denn sie verfügen oftmals über eine größere Reichweite und einen stärkeren Einfluss auf ihre Follower als klassische Werbeträger. Saskia Rößner: Welchen Einfluss könnte ihrer Einschätzung die Werbung beim Thema Sucht haben?
Radikales Umdenken notwendig
Johannes Singer: Die gängige Werbepraxis ist deswegen kritisch zu betrachten, da Jugendliche schon in einem frühen Alter auf Glücksspiele aufmerksam werden. Parallel zu dieser Normalisierung von Glücksspielen, fördert die Werbung unrealistische Gewinnerwartungen und weckt nicht zuletzt Spielbedürfnisse. Auch wenn ein direkter Einfluss nicht nachgewiesen werden konnte, so zeigen aktuelle Studien dennoch einen Zusammenhang zwischen der Wahrnehmung von Glücksspielwerbung und dem Glücksspielverhalten bzw. der Spielteilnahme von Jugendlichen. Was sich jedoch sagen lässt, ist, dass alle diese Auswirkungen einem effektiven Jugendschutz zuwiderlaufen.
2. Soziale Dimension des Glücksspiels
Bereits jetzt weisen 1,7 % der Minderjährigen im Alter zwischen 16 und 17 Jahren ein problematisches Spielverhalten auf. Zusätzlich erhöht Glücksspielwerbung die Rückfallgefährdung bei der Gruppe glücksspielsüchtiger Personen. Saskia Rößner: Welche politischen oder juristischen Maßnahmen würden Sie sich wünschen? Johannes Singer: Grundsätzlich würde ich mir eine Verbesserung des Jugendschutzes im Bereich Glücksspiel wünschen. Dazu wäre es notwendig, dass der Gesetzgeber flexibler auf neue Einflüsse, beispielsweise im Bereich der sozialen Medien, reagieren kann. (2022): Glücksspielteilnahme und glücksspielbezogene Probleme in der Bevölkerung – Ergebnisse des Glücksspiel-Survey 2021. Werbung für Online-Glücksspiele im Fernsehen bleibt in Deutschland verboten. beck-aktuell, 02.03.2020 (abgerufen am: 01.06.2026 von Die Werbung für Online-Glücksspiele im Fernsehen bleibt in Deutschland verboten. Das Landgericht Köln hat die Ausstrahlung von Werbespots untersagt, die mittelbar eine Sympathiewerbung für in Deutschland verbotene Online-Glücksspiele entfalten (Entscheidung vom 18.02.2020, Az. Der Kläger ist ein Verband der deutschen Glücksspielunternehmen, der die Interessen von Lotteriegesellschaften, Anbietern von Soziallotterien und diversen Annahmestellen vertritt. Er wandte sich gegen die Mediengruppe eines Fernsehsenders, die unterschiedliche Werbespots im Fernsehen sendete. In diesen Spots wurde unter anderem für Glücksspiel-Top-Level-Domains aus cas casino ab 5 euro einzahlung Deutschland geworben. Die Betreiber durften ihre Onlinespiele allerdings aufgrund einer besonderen Vereinbarung der Länder nur für Bewohner des Gebietes des Bundeslandes Schleswig-Holstein anbieten. Internetnutzer können dort nach ihrer Registrierung gegen Entgelt an Online-Casino- und Automatenspielen teilnehmen. Der Verband wendet sich nun gegen die Fernsehwerbung für Glücksspiele und Online-Casinos auf den entsprechenden Domains, weil diese auch eine Werbewirkung für das in den übrigen Bundesländern verbotene Glücksspiel im Internet entwickele. Die Spots seien auch deshalb unzulässig, weil sie eine Werbewirkung für vergleichbare Glücksspiel-Domains mit der Top-Level-Domain ".com" entfalteten, deren Online-Spiele mangels Lizenz bundesweit verboten sind und deren Betreiber ihren Sitz in Malta haben. Die Beklagte ist der Ansicht, dass die Werbespots nicht zu beanstanden seien. Die Nutzung des Online-Glücksspiels sei auf Spieler mit Wohnsitz in Schleswig-Holstein beschränkt.
Neue Marketingstrategien der Anbieter
Das Werbeverbot für Glücksspiel gelte zudem nicht nur für deren Veranstalter, sondern gerade auch für die Beklagte als ausstrahlenden Sender beziehungsweise für den Konzern, der hinter den Sendern steht. Für die Zeit bis zu einer Neuregelung der maßgeblichen Bestimmungen des Glücksspielstaatsvertrages ab 01.07.2021 bleibe es daher bei dem bestehenden Verbot der Werbung für Glücksspiel im Internet. beck-aktuell, 02.03.2020 (abgerufen am: 01.06.2026 von Nach der Legalisierung des Online-Glücksspiels ist auch der Werbemarkt dafür geöffnet worden. Die Werbung definiert der Duden wie folgt: „Gesamtheit werbender Maßnahmen; Reklame, Propaganda (…) die Werbung neuer Kunden“ „Als Werbung wird die Verbreitung von Informationen in der Öffentlichkeit oder an ausgesuchte Zielgruppen durch meist gewinnorientierte Unternehmen verstanden, mit dem Zweck, Produkte und Dienstleistungen bekannt zu machen oder das Image von Unternehmen, Produkten und Dienstleistungen zu pflegen oder aufzubauen.“ Bei der Werbung geht es folglich darum, einen bestehenden Kundenkreis auf- bzw. auszubauen mit dem Ziel, die eigenen Umsätze respektive Gewinne zu steigern. Die Fernsehspots auf den Domains ".de" würden auch nicht zu einer unzulässigen Werbung für die Domains ".com" führen. Das LG hat die Mediengruppe nun dazu verurteilt, die Ausstrahlung der genauer bezeichneten Fernsehspots zu unterlassen.
LG verbietet Werbung
(2021): Aktuelle Aspekte der Internetnutzung in Deutschland. 25 Jahre ARD/ZDF-Onlinestudie: Unterwegsnutzung steigt wieder und Streaming/Mediatheken sind weiterhin Treiber des medialen Internets. In: Media Perspektiven 10/2021, S. 486-503, Buth, S.; Meyer, G.; Kalke, J. (2022): Glücksspielteilnahme und glücksspielbezogene Probleme in der Bevölkerung – Ergebnisse des Glücksspiel-Survey 2021.
Glücksspiel kann süchtig machen
Werbung für Online-Glücksspiele im Fernsehen bleibt in Deutschland verboten. beck-aktuell, 02.03.2020 (abgerufen am: 01.06.2026 von Die Werbung für Online-Glücksspiele im Fernsehen bleibt in Deutschland verboten. Das Landgericht Köln hat die Ausstrahlung von Werbespots untersagt, die mittelbar eine Sympathiewerbung für in Deutschland verbotene Online-Glücksspiele entfalten (Entscheidung vom 18.02.2020, Az. Der Kläger ist ein Verband der deutschen Glücksspielunternehmen, der die Interessen von Lotteriegesellschaften, Anbietern von Soziallotterien und diversen Annahmestellen vertritt. Er wandte sich gegen die Mediengruppe eines Fernsehsenders, die unterschiedliche Werbespots im Fernsehen sendete.
Was sollte sich ändern?
In diesen Spots wurde unter anderem für Glücksspiel-Top-Level-Domains aus cas casino ab 5 euro einzahlung Deutschland geworben. Die Betreiber durften ihre Onlinespiele allerdings aufgrund einer besonderen Vereinbarung der Länder nur für Bewohner des Gebietes des Bundeslandes Schleswig-Holstein anbieten. Internetnutzer können dort nach ihrer Registrierung gegen Entgelt an Online-Casino- und Automatenspielen teilnehmen. Der Verband wendet sich nun gegen die Fernsehwerbung für Glücksspiele und Online-Casinos auf den entsprechenden Domains, weil diese auch eine Werbewirkung für das in den übrigen Bundesländern verbotene Glücksspiel im Internet entwickele. Die Spots seien auch deshalb unzulässig, weil sie eine Werbewirkung für vergleichbare Glücksspiel-Domains mit der Top-Level-Domain ".com" entfalteten, deren Online-Spiele mangels Lizenz bundesweit verboten sind und deren Betreiber ihren Sitz in Malta haben. Es handele sich dabei um Werbung für ein verbotenes Online-Glücksspiel. Grundsätzlich sei das Veranstalten von öffentlichen Glücksspielen im Internet verboten.
Frau Golla, dürfen Influencer:innen Werbung für Glücksspiele machen?
Dies wird klar, hält man sich z.B. Werbung für Alkohol oder für Tabak vor Augen. Beides ist in Deutschland vor dem Hintergrund des Kinder-, Jugend- und des Gesundheitsschutzes umfassend gesetzlich reguliert. Beispielsweise gilt ein Tabak- und Alkoholwerbungsverbot im Kino, wenn Filme ausgestrahlt werden, die an Jugendliche gerichtet sind. Doch wie sieht es mit Werbung für Online-Glücksspiel, insbesondere in der Gestaltung des Influencer-Marketings, aus? Lediglich das Land Schleswig-Holstein habe es erlaubt, dass ihre Einwohner an Online-Glücksspielen teilnehmen können. Die Richter konnten offenlassen, ob die Ausstrahlung der Werbespots mit der Top-Level-Domain ".de" für die übrigen Bundesländer außer Schleswig-Holstein unzulässig ist. Sie sahen es aber als erwiesen an, dass die Werbespots für die Top-Level-Domains ".de" jedenfalls deswegen unzulässig sind, weil sie eine mittelbare Werbewirkung auch für die Domains mit ".com" entfalten, die in Deutschland über keine Glücksspiellizenz verfügen. Sie weckten zumindest Sympathien für das Glücksspiel und förderten daher auch den Absatz der Glücksspiele insgesamt. Die Internetadressen der Anbieter unter ".com" und ".de" seien jeweils nahezu identisch und verwendeten gezielt dieselben Schlüsselbegriffe beziehungsweise Dachmarken und dieselbe graphische Gestaltung. Den Spielern bleibe bei den Werbefilmen vor allem die Dachmarke der Internetseiten in Erinnerung. Bei einer nachfolgenden Suche und der Eingabe der Dachmarke in Suchmaschinen des Internets würden sie direkt auf die ".com"-Domains geführt.
3. Die zivilrechtliche Seite:
In den letzten Jahren hat sich eine besondere Form der Werbung verbreitet und an Bedeutung gewonnen: Das sog. Im Gegensatz zur klassischen Werbung, bei der das werbetreibende Unternehmen ganz offensichtlich für sich selbst wirbt (z.B. durch einen TV-Spot), liegt die Besonderheit beim Influencer-Marketing darin, dass eine Mundpropaganda suggeriert wird – es geht um gezielte Meinungsmache. Man wirbt also nicht für sich selbst, sondern jemand anderes wirbt für einen. Empfiehlt beispielsweise ein Freund seinem Freund ein gewisses Produkt, so wird oft der Gedankengang ausgelöst: „Wenn er das gut findet, dann muss das gut sein“. Es wäre auch unverständlich, wenn die Glücksspielbetreiber mit einem so hohen Aufwand für Glücksspiel werben würden, an dem nur die Spieler mit Wohnsitz in Schleswig-Holstein teilnehmen dürften. Sie hätten es stattdessen darauf abgesehen, gezielt das Glücksspiel der Dachmarken auf den ".com"-Domains zu fördern.
Prüfungspflicht? Ja – Intensive rechtliche Kontrolle von Lizenzen? Nein
Die Beklagte ist der Ansicht, dass die Werbespots nicht zu beanstanden seien. Die Nutzung des Online-Glücksspiels sei auf Spieler mit Wohnsitz in Schleswig-Holstein beschränkt. Die Fernsehspots auf den Domains ".de" würden auch nicht zu einer unzulässigen Werbung für die Domains ".com" führen. Das LG hat die Mediengruppe nun dazu verurteilt, die Ausstrahlung der genauer bezeichneten Fernsehspots zu unterlassen. Es handele sich dabei um Werbung für ein verbotenes Online-Glücksspiel.
Die Ergebnisse der Studie sind erschreckend
Grundsätzlich sei das Veranstalten von öffentlichen Glücksspielen im Internet verboten. Lediglich das Land Schleswig-Holstein habe es erlaubt, dass ihre Einwohner an Online-Glücksspielen teilnehmen können. Die Richter konnten offenlassen, ob die Ausstrahlung der Werbespots mit der Top-Level-Domain ".de" für die übrigen Bundesländer außer Schleswig-Holstein unzulässig ist. Sie sahen es aber als erwiesen an, dass die Werbespots für die Top-Level-Domains ".de" jedenfalls deswegen unzulässig sind, weil sie eine mittelbare Werbewirkung auch für die Domains mit ".com" entfalten, die in Deutschland über keine Glücksspiellizenz verfügen. Sie weckten zumindest Sympathien für das Glücksspiel und förderten daher auch den Absatz der Glücksspiele insgesamt.
Warum steht Glücksspielwerbung in der Kritik?
Die Internetadressen der Anbieter unter ".com" und ".de" seien jeweils nahezu identisch und verwendeten gezielt dieselben Schlüsselbegriffe beziehungsweise Dachmarken und dieselbe graphische Gestaltung. Den Spielern bleibe bei den Werbefilmen vor allem die Dachmarke der Internetseiten in Erinnerung. Bei einer nachfolgenden Suche und der Eingabe der Dachmarke in Suchmaschinen des Internets würden sie direkt auf die ".com"-Domains geführt. Es wäre auch unverständlich, wenn die Glücksspielbetreiber mit einem so hohen Aufwand für Glücksspiel werben würden, an dem nur die Spieler mit Wohnsitz in Schleswig-Holstein teilnehmen dürften. Sie hätten es stattdessen darauf abgesehen, gezielt das Glücksspiel der Dachmarken auf den ".com"-Domains zu fördern. Das Werbeverbot für Glücksspiel gelte zudem nicht nur für deren Veranstalter, sondern gerade auch für die Beklagte als ausstrahlenden Sender beziehungsweise für den Konzern, der hinter den Sendern steht. Für die Zeit bis zu einer Neuregelung der maßgeblichen Bestimmungen des Glücksspielstaatsvertrages ab 01.07.2021 bleibe es daher bei dem bestehenden Verbot der Werbung für Glücksspiel im Internet. beck-aktuell, 02.03.2020 (abgerufen am: 01.06.2026 von Nach der Legalisierung des Online-Glücksspiels ist auch der Werbemarkt dafür geöffnet worden. Die Werbung definiert der Duden wie folgt: „Gesamtheit werbender Maßnahmen; Reklame, Propaganda (…) die Werbung neuer Kunden“ „Als Werbung wird die Verbreitung von Informationen in der Öffentlichkeit oder an ausgesuchte Zielgruppen durch meist gewinnorientierte Unternehmen verstanden, mit dem Zweck, Produkte und Dienstleistungen bekannt zu machen oder das Image von Unternehmen, Produkten und Dienstleistungen zu pflegen oder aufzubauen.“ Bei der Werbung geht es folglich darum, einen bestehenden Kundenkreis auf- bzw. auszubauen mit dem Ziel, die eigenen Umsätze respektive Gewinne zu steigern. Dies wird klar, hält man sich z.B. Werbung für Alkohol oder für Tabak vor Augen. Beides ist in Deutschland vor dem Hintergrund des Kinder-, Jugend- und des Gesundheitsschutzes umfassend gesetzlich reguliert.
- Kennzeichnungspflicht für Werbung als "Werbung" oder "Anzeige"
- Verbot der Darstellung von Glücksspiel als Problemlösungsstrategie
- Vorgaben zur sachlichen und nüchternen Gestaltung von Werbemitteln
- Verbot von Werbung mit prominenten Personen, die für junge Menschen Idole sind
Beispielsweise gilt ein Tabak- und Alkoholwerbungsverbot im Kino, wenn Filme ausgestrahlt werden, die an Jugendliche gerichtet sind. Doch wie sieht es mit Werbung für Online-Glücksspiel, insbesondere in der Gestaltung des Influencer-Marketings, aus? In den letzten Jahren hat sich eine besondere Form der Werbung verbreitet und an Bedeutung gewonnen: Das sog. Im Gegensatz zur klassischen Werbung, bei der das werbetreibende Unternehmen ganz offensichtlich für sich selbst wirbt (z.B. durch einen TV-Spot), liegt die Besonderheit beim Influencer-Marketing darin, dass eine Mundpropaganda suggeriert wird – es geht um gezielte Meinungsmache. Man wirbt also nicht für sich selbst, sondern jemand anderes wirbt für einen.
Welche Gebühren fallen an?
Allgemein erscheint mir dieser Bereich noch recht stiefmütterlich behandelt. Natürlich brauchen Gesetze und Gesetzgebungsverfahren ihre Zeit. Allerdings befürchte ich, dass die Entwicklungen im Bereich sozialer Medien zu rasch voranschreiten, um einen effektiven und nachhaltigen Jugendschutz allumfänglich zu gewährleisten. Eine Möglichkeit für kurzfristige Nachbesserungen können Aktionspläne darstellen, wie sie beispielsweise die französische Glücksspielbehörde (ANJ) im Bereich der Sportwetten umzusetzen versucht. Zusätzlich würde ich mir für die aktuelle Gesetzgebung einen Fokus auf Influencer*innen wünschen.
Warum richtige Tipps nicht automatisch zu Wetterfolg führen
Diese neuen Werbeträger bestimmen zunehmend den Werbemarkt, wobei sie oftmals erfolgreicher als klassische Werbeformate agieren, was nicht zuletzt an ihrer spezifischen Funktionsweise liegt. Erste Studien zeigen, dass die spezielle Bindung von Influencer*innen mit ihren Abonnent*innen einen entscheidenden Einfluss auf die Kaufabsicht von jungen Personen ausüben kann. Dieser Umstand sollte Berücksichtigung in der Gesetzgebung zum Jugendschutz im Bereich Glücksspiel finden. Saskia Rößner: Wo sehen Sie noch Forschungsbedarf? Johannes Singer: Mit Blick auf Deutschland sehe ich Forschungsbedarf in nahezu allen Glücksspielfeldern.
Werbung über Videoportale, Streamingdienste und Social Media-Plattformen
Leider ist die Wissenschaftslandschaft hierzulande relativ überschaubar. Besonders wichtig erachte ich jedoch Forschung in drei Bereichen: Werbewirksamkeit: Welchen Effekt hat Glücksspielwerbung längerfristig auf eine Person? Influencer*innen, beispielsweise die Beschaffenheit von Werbung im Bereich Glücksspiel Algorithmen im Bereich des Spielerschutzes: Inwiefern lässt sich mithilfe von Big Data frühzeitig ein problematisches Spielverhalten erkennen? Saskia Rößner: Vielen Dank für das Interview! & Koch, W. Empfiehlt beispielsweise ein Freund seinem Freund ein gewisses Produkt, so wird oft der Gedankengang ausgelöst: „Wenn er das gut findet, dann muss das gut sein“.
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